Firmengründung GbR für Freiberufler

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Beitrag von Taros » 20. Mär 2008, 14:48

Ich meinte in diesem Zusammenhang, das die Kommunikation mit dem Behörden möglichst schriftlich erfolgen sollte, auch wichtige, endgültige Absprachen am Telefon sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Von allen Gesprächspartnern die Namen geben lassen.

Aufträge: Schon mal mündlich(z.B. Geschäftspartner, die man kennt oder mit denen man bereits Erfahrung hat), aber in der Regel möglichst schriftlich.
Verträge: Ohne Ausnahme schriftlich.

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Beitrag von Sungravy » 20. Mär 2008, 16:11

äh...reichen da auch mails? oder richtig brief und so...?

ist eigentlich ´ne blöde frage, sorry.

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Beitrag von Taros » 21. Mär 2008, 18:04

Es gibt keine blöden Fragen, höchstens "absichtlich blöd" gestellte Fragen. Da ist höchstens die Frage, wie man selbst auf solche Fragen reagiert... ;)

Natürlich alles verbrieft. Du kannst Dir ein Fax senden lassen, das ist rechtlich verbindlich.

E-Mails schweben leider noch in der Luft, was ihren Wahrheitsgehalt angeht und werden in den meisten Fällen bei Rechtsstreitigkeiten nicht anerkannt, bzw. "skeptisch beäugt".

Übrigens zu diesem Thema:
- Kalkulationen sind nicht verbindlich, weder zeitlich noch bezüglich der Zahlen, deswegen erfolgt nach einer Kalkulation meist auch ein ausführliches Angebot
- Angebote sind während ihrer Gültigkeit verbindlich
- Gibt man bei Angeboten keine Gültigkeit selbiger an, dann wird davon ausgegangen das die Angebote eine Gültigkeit von 7 Tagen haben
- Gibt man ein Angebot persönlich ab, also bei einem Treffen oder in einem Gespräch am Fon, dann muss es vom Gesprächspartner sofort angenommen werden, sonst erlischt es direkt nach dem Gespräch
- Wird ein Angebot schriftlich beauftragt/bestätigt, ist dadurch noch kein "Kaufvertrag" entstanden. Ein Vertrag entsteht erst, wenn der Dienstleister(Ihr) den Auftrag bestätigt, allerdings wird dies in der Dienstleistungsbranche selten gemacht. Vor Gericht ist es allerdings wichtig. Normalerweise muss der Auftraggeber darauf bestehen, sonst hätte er ein Problem, wenn ihr "auf einmal" vom Auftrag Abstand nehmt. Allerdings gilt auch hier: wenn Ihr erste Teilergenisse nach der Beauftragung an den Kunden sendet, dann geht man in den meisten Fällen davon aus, das Ihr den Auftrag angenommen habt.

Das letztere wird aber so gut wie nie gemacht, wer will schon seine Kunden vergraulen... :)

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Beitrag von Sungravy » 21. Mär 2008, 20:29

mensch Taros, du bis ja der hammer.....was du so alles weißt! :thumb:
gibt es evt. lektüre zu diesem thema wo all so zeugs drin steht? leider ist das ganze gebiet totales neuland für mich und ich kenne mich da mal rein garnicht aus.....
immerhin konnte ich hier im forum schon das ein oder andere nützlich aufschnappen...aber es bleibt immer noch nur "patchwork-forum-wissen".
ich hätte es doch lieber schwarz auf weiß zum nachschlagen, wo man sich dann auch wirklich drauf beziehen kann.
danke nochmal, Taros!

gruss
Sungravy

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Beitrag von Taros » 22. Mär 2008, 14:24

Es gibt einige Stellen, bei denen man sich erkundigen kann.
Die erste Anlaufstelle sollte immer die Wirtschaftsförderung in Euer Nähe sein. Dort erhält man ein dickes Paket vom Bund. Dies beinhaltet, neben vielen aktuellen Infobrochuren, auch eine CD, die Infos und nützliche Programme enthält, die Euch bei der Gründung und bei der Buchhaltung helfen. Die Unterlagen sind kostenlos.

Ihr könnt die Infos auch online beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anfordern. Es hat sich in den letzten Jahren viel getan, sogar ein Diskussions-Forum findet sich dort.
Hier der Link auf die Service-Seite auf der man auch diverses Infomaterial bestellen kann: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Serv ... ionen.html

In eigener Sache: Da die Infos alle immer allgemein für alle Berufe gehalten werden gibt es kaum bis keine speziellen Gründungs-Informationen für gestalterische Berufe. Daher plane ich eine eigene Veröffentlichung in der Zukunft. Diese Lektüre entsteht, wie immer, in Eigeninitiative, daher habe ich wenig Zeit für sowas, man muß ja auch noch Geld für sein Leben verdienen und sich in Foren beteiligen... ;)

Näheres dann, wenn ich soweit bin.
Löchert mich bitte noch nicht speziell dazu, ich komme darauf zurück, wenn es was zu sehen gibt.

Noch eine Sache:
Viele Selbständige im kreativen Bereich vernachlässigen die "bürokratischen" Themen rund um die Selbständigkeit sehr. Dies kann sich später bei vielen auf tragische Weise auswirken. Daher plädiere ich an alle, sich mit Themen wie einfache Buchhaltung und Steuern zu beschäftigen, ihr werdet es nicht bereuen. Sicher macht es weniger Spaß, als in Photoshop zu malen oder tolle 3D-Modelle zu basteln, aber es ist ein Irrglaube, das dies sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich brauche jeden Monat zwischen 30 Minuten und einer Stunde für meine Buchhaltung. Wenn man ein kleines System entwickelt hat, dann ist sowas schnell gegessen. Aber alle Belege in einen Karton zu werfen und sie dem Steuerberater zu geben ist sicher nicht der richtige Weg, ein bisschen mehr sollte sein. ;)

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Beitrag von Sungravy » 22. Mär 2008, 15:49

supi, Taros! :thumb:
danke!

hab das noch gefunden:
http://www.amazon.de/Recht-Grafiker-Web ... im_b_img_3


...und viel erfolg mit deiner veröffentlichung!!

gruss
Sungravy

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Beitrag von Sungravy » 2. Nov 2008, 23:07

wenn man sich beim finanzamt freiberuflich anmelden will, muss man dann doch genau angeben als was. also als grafiker oder illustrator oder designer oder.....
aber wo liegen da genau die unterschiede? da gibt´s doch kaum genauen grenzen.

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Beitrag von Sungravy » 5. Nov 2008, 12:52

anders gefragt:
wenn ich z.b.: hauptsächlich shirt-motive, poster und cd-cover entwerfe, zähle ich dann zu den illustratoren, grafikern oder designern (grafik-designern...)???
irgebdwie muss man sich dann doch "nennen"...
oder ist das egal?
versteh ich gerade nicht so... :?

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Beitrag von digitaldecoy » 5. Nov 2008, 13:05

Weißt Du, das verstehen die im Finanzamt auch nicht. :) Frag am besten einen Steuerberater, als was Du Dich beim Finanzamt bezeichnen sollst. Je nachdem, wie Du Dich nennst, wirst Du nämlich unterschiedlich veranlagt.
Besuch mich doch Mal in meinem Personal Showroom! - http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... php?t=1604

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Beitrag von Sungravy » 22. Feb 2009, 23:43

hab hier noch was gefunden. evtl hilft das ja jemanden:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#an ... _freiberuf

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Beitrag von WhiteLady » 23. Feb 2009, 13:30

Jo, Sungravy, das hat mir sehr geholfen, danke!

Ich hab da auch noch ne Frage zum Thema.

Möchte mich freiberuflich melden, weil ich einen kleinen Auftrag (Webseitenerstellung) nebenher zu meiner Angestelltentätigkeit annehmen möchte. Nu hab ich mit dem FA telefoniert, und die sagten mir das alles mit dem Ausfüllbogen für Freiberufler, neuer Steuernummer mit der ich Rechnungen erstellen kann, etc.

Die Dame am Telefon meinte allerdings auch, dass ich zwar 19tausendirgendwas Euro im Jahr verdienen darf nebenher als Angestellte, dass ich aber nur 410 Euro im Jahr Gewinn machen darf, nach Abzug aller Ausgaben.

Nu hab ich ja aber wenn ich ne Webseite für jemanden erstelle, keine Ausgaben. Heißt das, dass ich tatsächlich nur 410 Euro nehmen darf, und danach fürs restliche Jahr keine Aufträge mehr annehmen kann?

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Beitrag von digitaldecoy » 23. Feb 2009, 13:40

Vermutlich handelt es sich bei diesem Betrag um einen Steuerfreibetrag oder sowas. Also, wenn Du darüber hinaus verdienst, musst Du Deinen Gweinn versteuern. Am besten wird es aber sein, sich in dem Fall an einen Steuerberater zu wenden, denn der wird Dir mit Sicherheit sagen können, wie Du Deine freiberufliche Tätigkeit am besten einrichtest.
Besuch mich doch Mal in meinem Personal Showroom! - http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... php?t=1604

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Beitrag von WhiteLady » 23. Feb 2009, 14:03

Merci, Daniel! Ah, kann sein, ich meine, sie hätte was von Steuerfreibetrag gesagt, hatte mir das nur nicht notiert, ging alles so schnell. Aber du hast Recht – besser ich gehe mal zu einem Steuerberater, bevor ich irgendwas falsch anmelde.

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Beitrag von Sungravy » 23. Feb 2009, 14:41

@WhiteLady: bitte, bitte....immer wieder gerne. :)
viel erfolg!

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Beitrag von Jan » 24. Feb 2009, 15:36

Lange nicht mehr reingeguckt hier....

@Taros: Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Es gibt eine GbR mit künstlerischem Status. Das heißt man darf keinen Handel betreiben. Also den Druck dürfte man bspw. nicht durchschleifen. Man spart sich allerdings die komplette Gewerbesteuer. Es ist natürlich irgendwann die Frage ob sich das rechnet.
Haben wir ein paar Jahre als Gesellschaftsform gehabt. War gerade am Anfang sehr hilfreich.

@whitelady: 410 Euro klingt nicht nach Steuerfreibetrag. Wer kann schon von 410 Euro im Jahr leben? Ich würde auch dem Ratschlag der anderen folgen und den Steuerberater fragen.

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Beitrag von WhiteLady » 24. Feb 2009, 16:20

Aha, ich weiß nun etwas mehr über die 410 Euro. Ich hatte nämlich meine Anfrage auch noch per Mail ans Finanzamt geschickt, aber da kam 2 Wochen lang keine Antwort, danach hatte ich dann direkt angerufen (Beamte... :roll: ).

Nun haben die mir ein 2-seitiges Pamphlet geschickt. In dem steht drin:
Aufgrund Ihrer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit haben Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt abzugeben (Termin: 31.05. des Folgejahres) und darin sämtliche Einkünfte des vergangenen Jahres anzugeben (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ freiberuflicher Tätigkeit, aus nichtselbständiger Arbeit etc.). Eine derartige Erklärungspflicht besteht für die Kalenderjahre, in denen Sie neben Ihren Lohneinkünfte weitere gewerbliche/ freiberufliche Einkünfte (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) von mehr als 410 € im Kalenderjahr erzielt haben.
Es geht also um die Pflicht, ne Steuererklärung zu machen.

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Beitrag von WhiteLady » 24. Feb 2009, 16:26

Ach, ich poste einfach mal das ganze Schreiben, vielleicht nützts ja einem von euch auch was:
Nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes – EStG – ist es jedem Steuerbürger/ jeder Steuerbürgerin ohne weiteres möglich, neben einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Ob es sich bei der von Ihnen angestrebten selbständigen Tätigkeit um eine gewerbliche (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder um eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) handelt, kann ich mangels weitergehender Angaben steuerrechtlich nicht beurteilen. Diese Einkünftequalifizierung ist jedoch grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalles zu treffen.

Einzelheiten hierzu können Sie u.a. der in dieser Sache bereits ergangenen einschlägigen Recht-sprechung des Bundesfinanzhofs entnehmen (www.bundesfinanzhof.de/ Entscheidungen/ Entscheidungen – Recherche).

Sofern es sich danach bei der von Ihnen beabsichtigten Tätigkeit um eine gewerbliche handeln sollte, ist die Tätigkeit bei dem Gewerbeamt der zuständigen Stadtverwaltung anzumelden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der hieraus erwarteten Einnahmen und unabhängig davon, ob Sie die gewerbliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben werden.

Aufgrund Ihrer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit haben Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt abzugeben (Termin: 31.05. des Folgejahres) und darin sämtliche Einkünfte des vergangenen Jahres anzugeben (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ freiberuflicher Tätigkeit, aus nichtselbständiger Arbeit etc.). Eine derartige Erklärungspflicht besteht für die Kalenderjahre, in denen Sie neben Ihren Lohneinkünfte weitere gewerbliche/ freiberufliche Einkünfte (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) von mehr als 410 € im Kalenderjahr erzielt haben.

Die Umsätze einer (gewerblichen oder freiberuflichen) Graphikerin unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Anwendung findet. Davon abweichend besteht jedoch für den/ die sog. Kleinunternehmer/in die Möglichkeit, auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf zunächst steuerpflichtige Umsätze zu verzichten. Als Kleinunternehmerin sind Sie anzusehen, wenn Ihre Umsätze des abgelaufenen Kalenderjahres den Betrag von 17.500 € nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen werden. Die vorstehenden Betragsgrenzen gelten bei bereits bestehenden Unternehmen. Für das Jahr der „Betriebs“eröffnung gilt hingegen ausschließlich die Umsatzgrenze von 17.500 €, die die Unternehmerin nach ihrer Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der „Betriebs“-eröffnung im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.

In diesen Fällen haben Sie das Wahlrecht, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer nicht von den erhaltenen Erlösen einzubehalten ist und daher auch nicht in Ihren Rechnungen ausgewiesen werden darf. Folglich hätten Sie als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu überweisen, § 19 UStG. Gleichzeitig können Sie jedoch an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuerbeträge für deren Leistungen, die Sie für Ihren Betrieb bezogen haben, nicht als Vorsteuer geltend machen.

Sofern Sie sich gegen die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entscheiden sollten, ist zu beachten, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nur auf die urheberrechtlich geschützten Werke von Gebrauchsgraphikern und Graphik-Designern, die Werke der angewandten Kunst oder Entwürfe solcher Werke darstellen, anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz kommt deshalb nur für Leistungen in Betracht, die in der Einräumung von Nutzungsrechten an derartigen Werken bestehen, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, Abschnitt 168 Abs. 17 der Umsatzsteuerrichtlinien. Andere graphische Leistungen unterliegen hingegen dem Umsatzsteuersatz von 19 %.


Weitere Informationen können Sie dem „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen unter der Rubrik Infomaterial entnehmen.

Bei weiteren Unklarheiten bitte ich Sie jedoch, sich direkt an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu wenden, da die Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich den dort genannten Personen und Personenvereinigungen vorbehalten ist.

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Beitrag von Jan » 25. Feb 2009, 13:12

Wenn du weniger als 410 EUR verdienst musst das nicht mit in deiner Steuerklärung aufführen. Das hat aber nix mit dem Steuerfreibetrag zu tun. Denn du musst nicht automatisch Steuern zahlen, nur weil du eine Steuererklärung abgegeben hast.
Angehörigen der steuerberatenden Berufe
Wie scheiße kann man sich eigentlich ausdrücken?

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Beitrag von Sungravy » 28. Feb 2009, 21:28

Taros hat geschrieben:Natürlich alles verbrieft. Du kannst Dir ein Fax senden lassen, das ist rechtlich verbindlich.
ich frage mich gerade, wie man alles schriftlich erledigen soll, wenn man für den auftrag z.B. nur 2/3 tage zeit hat? bis ich dem kunden ein angebot, auftragebestätigung, vertrag usw. geschickt habe und er mir antwort gibt, dauert das ja schon ´ne woche...?

auch frage ich mich, wie das ist, wenn man gerade eine projekt am laufen hat und man dann mittendrin einen weitern auftag bekommt. nimmt man den dann einfach an und arbeitet an zwei sachen gleichzeitig? oder sagt man, dass man erst in einer woche anfangen kann....aber dann kann sich doch der kunden inzwischen jemand anderen suchen....

...ich stell immer so viele fragen, sorry.... :oops:

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Beitrag von Jan » 3. Mär 2009, 11:59

Also man kann durchaus auch Angebote per Mail verschicken. Das ist ein bisschen auch die Frage, wie gut man den Kunden kennt. Wenn jemand was von heute auf morgen braucht, sollte man sich allerdings nicht davon anstecken lassen. In der Regel fährt man gut damit, wenn man sich an seine eigenen Prinzipien hält. D.h. Wenn es nicht realistisch ist das Projekt abzuwickeln, ohne den richtigen formellen Weg einzuhalten, sollte man das dem Kunden so sagen. Ich würde jedenfalls bei einem Neukunden nie anfangen zu arbeiten, bevor dieser nicht ein Angebot bekommen hat und er eine Auftragsbestätigung rausgeschickt hat. Das man an mehreren Projekten gleichzeitig arbeitet ist nicht ungewöhnlich. Allerdings kommt es auch immer drauf an, was man konkret macht. Da kann man jetzt nicht pauschal ein ja oder nein ins Web werfen. Im Zweifelsfall würde ich mich nach dem gewünschten Lieferdatum erkundigen. Dann kannst du überlegen, ob es realisierbar ist, oder nicht.

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Beitrag von Sungravy » 16. Mär 2009, 22:39

hallo mal wieder.....
ich hätt´da wiedermal ´ne kleine frage, die mir in meiner rübe umherspukt....
schickt man (ihr) dem kunden vorher immer skizzen? also um zu zeigen, was ihr euch so ausgedacht habt und in welche richtung es geht....

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Beitrag von Jan » 17. Mär 2009, 10:22

Deine Frage ist etwas zu allgemein gestellt. Es gibt ja zig Job´s, wo die Aufgabe auf beiden Seiten klar ist. Wo immer nach dem gleichen Muster vorgegangen wird. Ich vermute, dass sich deine Frage auf den Bereich illustration bezieht. Hier habe ich nicht sonderlich viel Erfahrung, aber ich würde dem kunden einen Querschnitt meiner Arbeiten zeigen. Wenn er sich dann für mich entscheidet und der Auftrag konkret erteilt wurde, würde ich wahrscheinlich zunächst eine Entwurfsphase einleiten.

Aber das hängt alles sehr stark davon ab, in welchem Verhältnis man zum Kunden steht, wie schnell der Auftrag abgewickelt werden muss, wie aufwändig die Arbeit ist, und und und...

Wenn du noch mal ein Beispiel bringen könntest kann man dir vielleicht besser helfen.

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Beitrag von Tobias-M » 17. Mär 2009, 14:37

Ich nehm an, es geht um WIPs? Würd ich immer dann machen, wenn Du unsicher wirst und Feedback benötigst.

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Beitrag von Neox » 17. Mär 2009, 15:55

Ich habs auch so wie Tobias verstanden und das ist halt vom Kunden abhängig und davon wie stark auch da die Artdirection ist, manche Kunden wollen viel Einfluss schon sehr früh haben, manche warten mit allen änderungen bis ganz zum Schluss, je nach Komplexität ist es halt so, dass das eine wie das andere seine Vor- bzw Nachteile hat
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Beitrag von Sungravy » 17. Mär 2009, 16:43

ja, sorry....etwas ungenau von mir.
also ich meinte das im zusammenhang mit illustrationen. Z.B. will jemand ´nen vogel (rabe oä.) als logo. wie macht man das dann? man macht doch dann nicht ´ne komplett fetige illu, zeigt die dann dem kunden, und der sagt: "nö, ich hatte mir das aber anders vorgestellt...."
dann habe ich zig arbeitstunden aufgebracht, die mir der kunde dann zahlen muss, obwohl er mit dem ergebniss nicht zufrieden ist......!??


auf der anderen seite: wenn man doch zu sehr nach kundenwunsch arbeitet (und weniger nach eigenen ideen) rutscht man dann aus der freiberuflichen tätigkeit raus....?? von wegen selbststängiges kreatives arbeiten (nicht nur ausführendes handwerkliches arbeiten)

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