Firmengründung GbR für Freiberufler

Benutzeravatar
Hexodus
Senior Member
Beiträge: 682
Registriert: 8. Jun 2006, 22:00
Wohnort: Mainz-Kastel
Kontaktdaten:

Firmengründung GbR für Freiberufler

Beitrag von Hexodus » 6. Sep 2007, 17:35

Hallo Zusammen,
ich habe mich mit ein paar Kollegen zusammengetan, um demnächst die Weltmacht auf dem Designmarkt aufzutretten. Jetzt müssen noch die gewerblichen Formalitäten regeln und da fängt es an schwierig zu werden. Wir haben und die GbR als Geschäftsform ausgesucht. Doch diese kann man wohl auf mehreren Wegen anmelden. Voraussetzung ist wohl, dass alle Gesellschafter selbständige sind ... und davon gibt es ja Zweielrei: Gewerbetreibende und Freiberufler. Die Ersteren müssen sich beim Gewerbeamt melden, während Freiberufler sich nur beim Finanzamt anmelden müssen. Weil ich bereits ein Freiberufler bin und die zwei anderen Jungs noch garnicht irgendwo gemeldet sind, haben wir nun die Qual der Wahl.
1) Wir melden alle ein Gewerbe an. Als Folge würde ich wohl den Freiberuflerstatus verlieren, also müsste ich künftig Gewerbesteuer zahlen.
2) Die anderen Jungs beantragen den Freiberuflerstatus.

Im 1. Falle würden wir die GbR über das Gewerbeamt anmelden indem jeder auf seinem Antrag die Firma XXX und die übrigen Gesellschafter nennt.
Im 2. Falle melden wir die die GbR lediglich beim Finanzamt an. (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

Momentan tendiere ich zu einer Freiberufler GbR, weil das ein Quentelchen weniger Verwaltungsaufwand bedeutet, mir höchst willkommen.

Dann gibt es noch die Möglichkeit von der Kleinunternehmerregelung nach §19 Teilzunehmen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen (das mache ich bereits).
Nur mal angenommen, jeder von uns würde diese Befreiung beim Finanzamt beantragen. Welchen Status hätte die GbR. Dürfte die GbR als solche automatisch nach aussen hin keine Mehrwertstuer berechnen? Oder ist es so, dass die GbR von dieser Regelung nicht betroffen ist und die Mehrwertsteuer abrechnen und abführen muss, während wir Gesellschafter von der Umsatzsteuerregelung befreit sind? Das wäre natürlich die Königslösung. Die GbR profitiert von der Mehrwertsteuer, während wir privat weniger Stress haben. Kennt sich damit jemand aus?

@ Jan Du bist doch in einer Freiberufler GbR. Wie handhabt Ihr denn das?

Benutzeravatar
digitaldecoy
Moderator
Moderator
Beiträge: 3306
Registriert: 17. Mai 2006, 11:15
Wohnort: Warendorf
Kontaktdaten:

Beitrag von digitaldecoy » 6. Sep 2007, 18:50

Ich war auch Mal Gesellschafter einer GbR und wir waren beim Gewerbeamt angemeldet. Ab dem Punkt wurden die einzelnen Einnahmen der Gesellschafter überhaupt nicht mehr berücksichtigt, sondern es wurde eine gemeinsame Bilanz erstellt. Das Geld, welches die Gesellschafter ausgezahlt bekommen haben, wurde als Privatentnahme verbucht. Wie es sich anhört, wollt Ihr aber keine gemeinsame Kasse machen sondern jeder bekommt das, wofür er selbst gearbeitet hat?

Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen jährlich nicht mehr als 14.000 und ein paar zerquetschte Euro verdienen - klingt für mich nicht nach Weltherrschaft, wenn Du mich fragst. Stellt das wirklich eine Alternative für Euch dar?

Generell solltet Ihr am besten alle zusammen zu einem Wirtschafts- und/oder Steuerberater gehen. Der wird Euch die für Euch günstigste Lösung ausrechnen können und kann Euch außerdem auch den ganzen Papierkram mit dem Finanzamt abnehmen. Und zu einem Anwalt solltet Ihr auch gehen, wenn es um den Gesellschaftervertrag geht.

Gott, mir dreht sich schon wieder der Magen um, wenn ich daran zurückdenke, wie schnell man sich vertun kann, wenn man diese Sachen auf die leichte Schulter nimmt.
Besuch mich doch Mal in meinem Personal Showroom! - http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... php?t=1604

Benutzeravatar
Duracel
Beiträge: 2971
Registriert: 29. Mai 2006, 10:35
Wohnort: Greven
Kontaktdaten:

Beitrag von Duracel » 7. Sep 2007, 01:49

Wenn mich nicht alles täuscht sind es als Kleinunternehmer im Gründungsjahr 17.500Euro und im Folgejahr 50.000Euro Gesamtumsatz.
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

artvandeley
Senior Member
Beiträge: 463
Registriert: 29. Mai 2006, 15:50
Wohnort: Kölle
Kontaktdaten:

Beitrag von artvandeley » 7. Sep 2007, 07:01

Mir erging´s genau wie Daniel und bin fürcherlich auf die Schnauze gefallen mit unserer GbR.

Nehmt das also tatsächlich nicht auf die leichte Schulter und konsultiert Fachleute Steuer und Verträge betreffend. Diese Investition hätte mir viel Ärger, Zeit und Geld gespart.

fxk
Moderator
Moderator
Beiträge: 1390
Registriert: 12. Apr 2006, 00:12
Wohnort: Pirkenbrunn
Kontaktdaten:

Beitrag von fxk » 7. Sep 2007, 07:39

kann dem nur zustimmen - fragt am besten Fachleute (wie Steuerberater usw.). Für die Weltherrschaft wäre vielleicht auch ein vermindertes Haftungsrisiko interessant, von daher solltet ihr euch auch mal die (hoffentlich bald verabschiedete) kleine GmbH angucken - vielleicht ist das ja auch was für euch.
I'm the great Cornholio - I need some TP for my bonghole...

Benutzeravatar
digitaldecoy
Moderator
Moderator
Beiträge: 3306
Registriert: 17. Mai 2006, 11:15
Wohnort: Warendorf
Kontaktdaten:

Beitrag von digitaldecoy » 7. Sep 2007, 09:18

@ Dura:

Vorsicht! die Regelung mit den 50.000€ im Folgejahr ist etwas verwirrend und wird von Dir hier, glaube ich, falsch ausgelegt.

http://www.traum-projekt.com/forum/122- ... ehmer.html

Zitat:
Für Verwirrung sorgt dabei regelmäßig die 50.000 € Grenze: Sie gilt ausschließlich im folgenden Fall:

Liegt der geschätzte oder der tatsächliche Gesamtumsatz in einem Jahr zwar unter 17.500 € aber wird er das Folgejahr wahrscheinlich 50.000 € übersteigen kann man die Kleinunternehmerregelung trotz der Unterschreitung der 17.500 € NICHT für das Folgejahr in Anspruch nehmen.
Die 50.000€-Grenze ist also nur insofern ausschlaggebend, als dass sie ein Ausschlusskriterium für das Startjahr sein kann. Wenn man langfristig als Kleinunternehmer tätig sein will, darf man also nicht mehr als 17.500€ umsetzen (da habe ich mich oben tatsächlich geirrt).
Besuch mich doch Mal in meinem Personal Showroom! - http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... php?t=1604

ErichSchreiner
Senior Member
Beiträge: 680
Registriert: 29. Mai 2006, 09:54
Kontaktdaten:

Beitrag von ErichSchreiner » 7. Sep 2007, 09:42

GmbH bedeutet idR auch nicht, daß die Haftung dann immer beschränkt wäre, weil die Geschäftspartner das meistens wissen, und (bei risikoreichen Geschäften) die Haftungsbeschränkung oft per Vertragsklausel eliminiert wird, dh man haftet dann wieder mit dem Privatvermögen.

Einer muß ja auch GmbH Geschäftsführer machen, und der ist schwer angreifbar, falls etwas schiefgeht...weil einer muß immer den Kopf hinhalten :)

Warum macht ihr nicht auf lockere Gemeinschaft? Jeder meldet sich freiberuflich an und ihr teilt euch quasi ein Büro / Atelier?

Benutzeravatar
Jan
Artguy
Beiträge: 1563
Registriert: 29. Mai 2006, 16:58
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von Jan » 7. Sep 2007, 10:33

Jap. Wir haben eine Freiberufler GbR. Oder auf Amtsdeutsch: Eine GbR mit freiberuflichem Status. Das hat den Vorteil, dass wir wie du schon geschrieben hast, keine Gewerbesteuer zahlen müssen und hat den Nachteil, dass wir keinen Handel betreiben dürfen. Als Gewerbe kann man beispielsweise Angebote bei mehreren Druckerreien einholen. Bei der günstigsten Druckerrei produzieren lassen und dem Kunden den Druck der teuersten Druckerrei berrechnen. (nur mal so als Bsp.)

Das dürfen wir nicht. Sonst kriegen wir vom Finanzamt geschimpft. (Die KSK sieht das etwas lockerer) Ab einem gewissen Punkt kann es aber anfangen sich zu lohnen. Das müsste man dann durchrechnen. Am Anfang würde ich auf jedenfall zur freiberuflichen GbR tendieren.

Es gibt manchmal auch Probleme mit Behörden, weil die GbR auf freiberuflichem Status nicht sehr bekannt ist. Aber wenn man mit Nachdruck erklärt, wie der Hase läuft geht auch das. Bei manchen Käufen die man tätigen will braucht man einen Gewerbenachweis. Oft reicht es hier Briefbogen und Visitenkarte vorzulegen.

Wir werden irgendwann wechseln und uns von userem freiberuflichem Status trennen. Aber im Moment ist das für uns noch nicht interessant.

Und zu einem Steuerberater würde ich auch gehen. Wenn man dem das Model vorschlägt und er es nicht kennt kann er sich aber (wenn er nicht völlig gaga ist) in diese DInge reinarbeiten.

fxk
Moderator
Moderator
Beiträge: 1390
Registriert: 12. Apr 2006, 00:12
Wohnort: Pirkenbrunn
Kontaktdaten:

Beitrag von fxk » 7. Sep 2007, 13:01

@Erich
bei einer solchen Gemeinschaft aber beachten, dass ihr dann für gegenseitig verrechnete Leistungen in der Regel KSK abführen müsst.
Und eine teilweiser Haftungsschutz durch eine GmbH ist immer noch besser als gar keiner. Alternativ gleich in England eine Ltd. anmelden ;)

@Gewerbesteuer
also ich bin in einer gewerblichen GbR und zahle bis dato noch keine Gewerbesteuer. Die Zahlungspflicht hängt soweit ich weiß vom Umsatz ab (oder waren es die Einnahmen).
I'm the great Cornholio - I need some TP for my bonghole...

ErichSchreiner
Senior Member
Beiträge: 680
Registriert: 29. Mai 2006, 09:54
Kontaktdaten:

Beitrag von ErichSchreiner » 7. Sep 2007, 13:20

Limted wäre auch meine Wahl gewesen, wenn's schon mit beschränkter Haftung sein soll. Aber dazu braucht man wieder einen Steuerberater der sich damit auskennt.

Benutzeravatar
Jan
Artguy
Beiträge: 1563
Registriert: 29. Mai 2006, 16:58
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von Jan » 7. Sep 2007, 14:09

Das mit der Haftung ist aber eigentlich nicht so das Problem. Nur immer schön Freigaben vom Kunden einfordern und entsprechende Klauseln in die AGB aufnehmen.

@fxk: Ich würde mal auf Gewinn tippen. Alles andere wäre unfair, oder?

Benutzeravatar
Duracel
Beiträge: 2971
Registriert: 29. Mai 2006, 10:35
Wohnort: Greven
Kontaktdaten:

Beitrag von Duracel » 7. Sep 2007, 14:44

Erich, also mein Mitbewohner hier hat just seine Diplomarbeit zum Thema Limited (vs. GmbH oder so) geschrieben ... ;D
Aber da wir hier im Münsterland sind ...

Daniel, ah, jetzt versteh ich das ... solche Formulierungen sind aber auch schrecklich.
Aber ich finde auch, dieser Thread hier bescheinigt ziemlich gut, das das System so mehr schlecht als Recht funktioniert; man hat sich zwar belesen und trotzdem ist es alles totales Halbwisssen; und geht man zu einem Steuerberater hat man auch eher das Gefühl das das da ein ... nennen wir es Dreiviertelwisen ist.
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

ErichSchreiner
Senior Member
Beiträge: 680
Registriert: 29. Mai 2006, 09:54
Kontaktdaten:

Beitrag von ErichSchreiner » 7. Sep 2007, 14:52

Na ja, ich brauch ja auch noch keine, bin mit dem Freiberufler-Status noch ganz gut bedient

Benutzeravatar
Jan
Artguy
Beiträge: 1563
Registriert: 29. Mai 2006, 16:58
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von Jan » 7. Sep 2007, 15:26

Das es in diesem Forum zu Rechts Fragen immer ein bisschen nach halbwissen riecht finde ich mehr als verständlich. Meine mageren Kentnisse habe ich mir auch nicht aus liebe zur deutschen Gesetzgebung angeeignet ;-). Es ist ein notweniges Übel. Aber das man nicht nur von Luft und Liebe leben kann ist nun mal Realität.

In einem Juristenforum (falls es sowas gibt) sieht das wahrscheinlich ganz anders aus.
Naja. Dafür macht uns bei Fragen zu Farben und Licht so schnell keiner was vor :-)

Benutzeravatar
Duracel
Beiträge: 2971
Registriert: 29. Mai 2006, 10:35
Wohnort: Greven
Kontaktdaten:

Beitrag von Duracel » 7. Sep 2007, 15:34

Da gibt es aber meiner Ansicht nach einen ganz beträchtlichen Unterschied!
Steuerrechtsfragen betreffen unmittelbar jeden, der sich Selbstständig machen will!
Juristen oder Betriebswirte stehen dagegen nicht in dem Konflikt sich eigentlich auch mit Licht und Schatten befassen zu müssen um nicht ausversehen illegale Handlungen zu vollziehen.
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

Benutzeravatar
Jan
Artguy
Beiträge: 1563
Registriert: 29. Mai 2006, 16:58
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von Jan » 7. Sep 2007, 15:38

Das mag ja sein. Aber was willst du dagegen tun? Den Beruf des Juristen abschaffen und wieder mit alle Mann in die Wälder ziehen? Es ist ja nicht so, dass die Regeln und Gesetze in erster Linie dazu da sind uns alle zu ärgern. ;-)

Benutzeravatar
Duracel
Beiträge: 2971
Registriert: 29. Mai 2006, 10:35
Wohnort: Greven
Kontaktdaten:

Beitrag von Duracel » 7. Sep 2007, 16:20

Natürlich nicht; dank der Regeldichte sind wir wohl einer der gefestigsten Wirtschaftsnationen. ;)
Nichtsdestotrotz ist es ein zweifelhafter Ruhm, dass die mit Abstand meisten Bücher zum Thema Steuerrecht in deutscher Sprache erschienen sind (so oder so ähnlich; kenn das nur vom Hörensagen).

Entsprechend: (Zitat hr-online) "Im Steuerrecht etwa haben wir 50.000 Regelungen", weiß Kirchhof. Dabei, so der Wissenschaftler, würden schon 300 genügen.
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

Benutzeravatar
Sungravy
Artguy
Beiträge: 1006
Registriert: 15. Jun 2006, 10:45
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Sungravy » 17. Feb 2008, 10:28

kurze zwischenfrage:
wenn man sich freiberuflich als illust./designer anmeldet - gibt es dann irgendwelche finanzielle unterstützung vom staat? glaube nicht, oder?

gruss
Sungravy

MartinH.
Artguy
Beiträge: 3263
Registriert: 28. Mai 2006, 23:15
Kontaktdaten:

Beitrag von MartinH. » 17. Feb 2008, 11:28

Ich hab keine bekommen und kenne auch keinen der welche bekommen hat.

Benutzeravatar
Jan
Artguy
Beiträge: 1563
Registriert: 29. Mai 2006, 16:58
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von Jan » 19. Mär 2008, 11:21

Na klar gibt es die.

Was heißt denn sich anmelden? Wo genau willst du dich anmelden? Wenn du dich als GbR mit künstlerischem bzw. freiberuflichem Status beim Finanzamt anmeldest darfst du keinen Handel betreiben, aber du musst auch keine Gewerbesteuern zahlen.

Das ist ja schon mal ne Unterstützung.

Zudem kannst du auch in die Künstlersozialkasse gehen. (ich weiß, dass ist ein anderer Thread und die KSK ist auch sicher nicht nur positiv zu werten, zumal sie sich derzeit auf Grund ihrer komischen Finanzpolitik einen wirklich schlechten Ruf einhandelt).

Noch mal kurz das Prinzip der Künstlersozialkasse:

Wer in der Künstlersozialkasse ist zahlt nur den Arbeitnehmeranteil für seine Renten- Pflege- und Krankenversicherung. Also etwa die Hälfte. Die andere Hälfte kommt von der KSK.

Die Probleme bei der KSK sollte man besser im KSK Thread nachlesen.

Es gibt auch Existensgründerzuschüsse, das ist allerdings ein sehr komplexes Thema. Es gibt unzählige Möglichkeiten, doch die zu finden, die auf einen selbst auch passt ist eigentlich die hauptschwierigkeit. Wichtig ist aus meiner Erfahrung, dass man frühzeitig guckt. Denn viele der Unterstützungen kommen nur vor der eigentlichen Existenzgründung zum tragen.

Hier kann es hilfreich sein, bei der Stadt anzurufen und sich beraten zu lassen.

Benutzeravatar
Taros
Moderator
Moderator
Beiträge: 929
Registriert: 29. Mai 2006, 10:05
Wohnort: Drensteinfurt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taros » 19. Mär 2008, 16:55

Original von Jan: Wenn du dich als GbR mit künstlerischem bzw. freiberuflichem Status
Seit wann gibt es eine GbR mit diesem Status?!

Ich dachte immer, Freiberufler brauchen kein Gewerbe anmelden?
Sobald Du ein Gewerbe anmeldest, darfst Du auch gleich Gewerbesteuer zahlen.

Auf jeden Fall vorher erkundigen!!!

Ich habe zum Beispiel kein Gewerbe.
--- Die Kunst beginnt, wo der Verstand endet ---

Freelance CG Artist | Offizieller Tutor für 3D Coat
====> www.christoph-werner.de - Website, Blog und Tutorials
====> Lust auf meine Video-Tutorials auf YouTube? -> http://www.youtube.com/user/GraphicGladiator

Benutzeravatar
Taros
Moderator
Moderator
Beiträge: 929
Registriert: 29. Mai 2006, 10:05
Wohnort: Drensteinfurt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taros » 19. Mär 2008, 17:24

Ich erkläre das hier noch einmal kurz, damit keine Missverständnisse auftreten:

- Alle selbständig arbeitenden nennt man "Unternehmer", es gibt Gewerbetreibende und Freiberufler.

- Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Alle zahlen Einkommenssteuer.

- Gewerbetreibende und Freiberufler rechnen Umsatzsteuer(=Mehrwertsteuer) an, die sich nach der Art ihrer Leistungen richtet.

- Ein Gewerbe anmelden muss man, sobald man mit Waren handelt und sich damit zum "allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zählt.

- Zudem gibt es Unternehmer mit einem Gewerbe, die jedoch von der Mehrwertsteuer befreit sind. Allerdings dürfen diese Unternehmer auch keine Mehrwertsteuer anrechnen.

Eine Gewerbesteuerbefreiung wird durch die sogenannte Bemessungsgrenze geregelt, die einzuhalten ist. Derzeit steht die Bemessungsgrenze bei 24.500 EUR. Dieser Betrag wird allen Gewerbetreibenden vom Jahresgewinn rechnerisch(!) abgezogen und ist ein Freibetrag.

Das bedeutet: Wenn ich im Jahr 2007 rund 25.000 EUR eingenommen habe, dann ziehe ich den Freibetrag über 24.500 EUR von meinen Erträgen ab und komme auf 500 EUR. Diese 500 EUR fallen dann unter die Gewerbesteuer und werden entsprechend besteuert.

Wenn man weiß, das man nicht mehr als 24.500 EUR erwirtschaftet, dann kann man das angeben und das Finzanzamt berechnet Euch keine Gewerbesteuervorauszahlungen. Allerdings wird jedes Jahr auf's neue geprüft, ob Ihr noch unter der Bemessungsgrenze seid.

Damit beantwortet sich die Frage ganz schnell, ob man ein Gewerbe anmelden will oder nicht.

NACHTRAG:
Gewerbetreibende mit einer GbR haften 10 Jahre nach Geschäftsabschluss komplett für Ihre Leistungen, Freiberufler haften ein Leben lang. GmbHs haften bis 25.000 EUR für Ihre Leistungen.

Hoffe damit etwas Licht in's Dunkel gebracht zu haben.
Zuletzt geändert von Taros am 20. Mär 2008, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
--- Die Kunst beginnt, wo der Verstand endet ---

Freelance CG Artist | Offizieller Tutor für 3D Coat
====> www.christoph-werner.de - Website, Blog und Tutorials
====> Lust auf meine Video-Tutorials auf YouTube? -> http://www.youtube.com/user/GraphicGladiator

Benutzeravatar
Sungravy
Artguy
Beiträge: 1006
Registriert: 15. Jun 2006, 10:45
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Sungravy » 19. Mär 2008, 18:54

hallo,
also ich hatte vor, mich beim FA als freiberuflicher illustrator "anzumelden"...bei der KSK werd ich mich, so wie´s aussieht, auch melden...(den KSK-thread verfolge ich schön mit, danke
:) )
wenn ich mich als freib. angemeldet habe, kann ich dann gleich "loslegen"? oder muss ich dann erst auf irgendwelche unterlagen o.ä. warten...? wie lange dauert das dann?

Benutzeravatar
Taros
Moderator
Moderator
Beiträge: 929
Registriert: 29. Mai 2006, 10:05
Wohnort: Drensteinfurt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taros » 20. Mär 2008, 12:19

Lass Dir ein Schreiben vom FA zukommen, das Dir bescheinigt, das Du freiberuflich tätig gemeldet bist. Ggf. bekommst Du auch eine neue Steuernummer, wenn Du nicht bereits eine hast. Du musst entweder Deine UmSt-ID. oder Deine Steuernummer auf jeder Deiner Rechnungen mit angeben, damit man überprüfen kann, ob Du ggf. Mehrwertsteuerabzugsberechtigt bist. Eine UmSt-ID. braucht man nur, wenn man Auslandsgeschäfte in Europa tätigt.

Loslegen kannst Du, nachdem Du Dich beim FA als Freiberufler angemeldet hat.
BITTE ALLES SCHRIFTLICH !

GANZ WICHTIG: Alle Angaben hier im Forum sind ohne Gewähr!

Das bedeutet: Ihr könnt Euch bei niemanden darauf berufen. Ihr habt also nichts davon zu sagen: "Aber im DAForum stand... bla..."

Ich empfehle daher jedem sich bei einem Steuerberater zu erkundigen, der bereits mit Gewerbeanmeldungen und ähnlichen Erfahrung hat.

Stay creative
Chris
--- Die Kunst beginnt, wo der Verstand endet ---

Freelance CG Artist | Offizieller Tutor für 3D Coat
====> www.christoph-werner.de - Website, Blog und Tutorials
====> Lust auf meine Video-Tutorials auf YouTube? -> http://www.youtube.com/user/GraphicGladiator

Benutzeravatar
Sungravy
Artguy
Beiträge: 1006
Registriert: 15. Jun 2006, 10:45
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Sungravy » 20. Mär 2008, 14:24

Taros hat geschrieben:Lass Dir ein Schreiben vom FA zukommen, das Dir bescheinigt, das Du freiberuflich tätig gemeldet bist. Ggf. bekommst Du auch eine neue Steuernummer, wenn Du nicht bereits eine hast. Du musst entweder Deine UmSt-ID. oder Deine Steuernummer auf jeder Deiner Rechnungen mit angeben, damit man überprüfen kann, ob Du ggf. Mehrwertsteuerabzugsberechtigt bist. Eine UmSt-ID. braucht man nur, wenn man Auslandsgeschäfte in Europa tätigt.

Loslegen kannst Du, nachdem Du Dich beim FA als Freiberufler angemeldet hat.
BITTE ALLES SCHRIFTLICH !
was genau meinst du jetzt mir schriftlich? aufträge bzw verträge?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder