rechtsfrage bzgl rechte beim anheuern eines zeichners

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appo
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rechtsfrage bzgl rechte beim anheuern eines zeichners

Beitrag von appo » 5. Apr 2009, 21:28

ich wollte mich mal erkundigen ob jemand von euch
ahnung hatt wie es ist wenn ich als privatperson jemanden beauftrage
ein comic zu zeichnen?

habe ich automatisch alle
rechte für die
characktere auch wenn ich keinerlei
zeichnerische entwürfe vorzuweisen habe, also nur beschreibungen
oder müsste ich um die vollen rechte zu haben auch genaue skizzen vorzeigen können?
gibt es für solche verträge irgendwo vorlagen oder interneseiten wo man sich informieren könnte
oder kann mir jemand hier direkt helfen?

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digitaldecoy
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Beitrag von digitaldecoy » 6. Apr 2009, 09:06

Also, Du kannst auf jeden Fall schon Mal davon ausgehen, dass die Urheberrechte an dem Comic immer bei dem Zeichner liegen werden. Die kann er auch nicht abtreten, die hat er einfach automatisch und behält sie auch immer. Als Urheber kann er an Dich aber die Nutzungsrechte abtreten, über deren Umfang man sich dann verständigen muss. In der Theorie sind die Nutzungsrechte umso teurer, desto umfangreicher sie sind. So kannst Du z.B. entweder eingeschränkte Nutzungsrechte erwerben (z.B. nur innerhalb Deutschlands oder nur für 3 Jahre u.s.w.) oder auch uneingeschränkte Nutzungsrechte (weltweit, zeitlich unbegrenzt in allen Medienformen u.s.w.). Wichtig dabei ist, dass der Urheber auch bei einer totalen Einräumung der Nutzungsrechte gewisse Rechte behält, über die ich jetzt aber im Detail auch nicht wirklich Bescheid weiß. Auf jeden Fall habe ich Mal von einer sogenannten "Bestseller-Klausel" gehört, die dafür sorgt, dass der Urheber an einem überdurchschnittlichen Erfolg seines Werkes beteiligt wird, auch wenn er die Nutzungsrechte abgetreten hat. Wenn Du Dich zu dem Thema informieren willst, lohnt es sich also, sich über das Urheberrecht zu informieren, damit Du erfährst, welche Rechte der Comiczeichner in Deinem Fall auf jeden Fall immer behält.
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Beitrag von appo » 6. Apr 2009, 19:56

zählt dann die rechtslage aus dem land wo der auftraggeber herkommt oder wo der angeheuerte zeichner beheimatet ist?

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WhiteLady
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Beitrag von WhiteLady » 7. Apr 2009, 09:29

Es zählt der Vertrag, den du mit dem Zeichner machst, würd ich sagen. Ist bis aufs Urheberrecht alles Verhandlungssache.

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