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tr4ze
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Beitrag von tr4ze » 21. Mär 2011, 21:01

Ein wichtiger Tip: IMPRESSUM !!!! :)
Da hat dein Freund völlig recht.

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digitaldecoy
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Beitrag von digitaldecoy » 22. Mär 2011, 10:20

Also, für so einen Auftrag muss man noch kein Kleinunternehmen (was meinst Du eigentlich - Gewerbe?) anmelden und ganz bestimmt muss man keine Bilanz anfertigen. Ich wäre vorsichtig damit, solche Tips zu geben. Bzw. ich wäre in coolerrapper89's Fall sehr vorsichtig damit, sich auf die Tips hier zu verlassen (meine eingeschlossen). Der einzig wirklich hilfreiche Tip ist, sich unbedingt mit einem Steuerberater zusammenzusetzen. So einen Auftrag kann man bestimmt im Rahmen einer freiberufliche Tätigkeit durchführen und wenn man unter einem bestimmten Limit bleibt, muss man auch keine Steuern bezahlen. Die entsprechenden Bedingungen und Grenzbeträge weiß der Steuerberater und der kann auch Eure jeweiligen Situationen berücksichtigen (ich weiß z.B. nicht, wie sich der Status als Zivi da auswirken könnte). Also: Profi fragen!

Und ja, das gehört zum Leben als Profi dazu. Also nicht quengeln! :)
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digitaldecoy
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Beitrag von digitaldecoy » 22. Mär 2011, 11:56

Eine "Bilanz" ist aber z.B. etwas anderes als eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Zumindest im Finanzjargon. Unternehmen sind ab einer bestimmten Größe verpflichtet, eine Bilanz anfertigen zu lassen, genau so, wie man ab einem bestimmten Punkt z.B. verpflichtet ist, eine doppelte Buchführung anzufertigen. Bei diesen Dingen liegt der Teufel wirklich im Detail und man sollte sich da mit einem Profi zusammensetzen, damit die Begrifflichkeiten und Verpflichtungen geklärt werden. Ich habe seit knapp 10 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und habe aber z.B. noch nie eine Bilanz angefertigt.
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schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 22. Mär 2011, 12:01

Servus, Gratulation zum "Einstieg ins Berufsleben"!

zu deinen Fragen:

1.
Rechte an Bildern: Entscheidend (weil finanziell interessant) ist bei Illustrationsarbeiten die Einräumung der Nutzungsrechte nach §31/32 UrhG. Du als Illustrator definierst wie, wo, wie oft und wie lange der Kunde die Arbeiten nutzen darf und verlangst eine entsprechendes Honorar dafür.
Infos wie man das berechnet und formuliert findest du bei den diversen Designverbänden (AGD, BDG, oder auch die Illustratoren Organisation). Recht gut erklärt fand ich das Thema in dem Buch: "Designers Calculator" von Wolfgang Maaßen (Zielt eher auf Grafikdesign, ist aber gut übertragbar).
Leider ist eine Honorierung von Nutzungsrechten in gewissen Branchen nicht üblich: Im Trickfilm und, so vermute ich, in der Game-Industrie wird sowas grundsätzlich nicht bezahlt, bzw. alle Rechte werden grundsätzlich mit dem Werkhonorar abgegolten und an den Kunden übertragen. (Dafür muss der aber einen ordentlichen Vertrag machen wo das auch drinsteht).

2.
Die Sicherheit hat man letztendlich nie. Achte darauf VOR Arbeitsbeginn alles was wichtig ist schriftlich zu fixieren (Leistungen, Honorare, Termine) und dir das unbedingt auch schriftlich bestätigen zu lassen. Ich halte das immer sehr kurz: Ich schreibe einen Kostenvoranschlag, als Beauftragung reicht mir eine kurzer, bestätigender Vermerk auf diesem (Per Fax an mich zurück).Das ist nicht ganz korrekt, sollte aber im Falle eines Rechtsstreits aussagekräftig genug sein (Hatte ich zum Glück noch nie).
Dieser TamTam um den Schriftverkehr macht Arbeit und ist z.Tl. recht zeitaufwändig, trotzdem muss er sein wenn man das ganze halbwegs ernsthaft betreiben will. (und es ist auch einer der Gründe warum Profis immer teurer sind als der Neffe vom Nachbarn)

3.
Ganz wichtig: Professionell sein! Als erstes würde ich davon Abstand nehmen in öffentlichen Foren Witze über meine Qualifikation zu machen. Zudem würde es nicht schaden sich eine anständige Domain und somit E-Mailadresse zuzulegen.

4.
weiss ich nicht, dafür gibts Steuerberater ;-)

5.
Yep, da hat er recht, also unbedingt ergänzen (Siehe auch 3.)

Grüßle,
S.

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Beitrag von marekblaha » 30. Mär 2011, 19:22

Halli hallo,

erstma auch von mir herzlichen glückwunsch :D

zum thema rechte und verträge gibt es ein schönes kleines buch.
titel: HONORARE VERTRÄGE URHEBERRECHT kostet 12€

bei der kleinunternehmer geschichte verzichtet man darauf die mehrwertsteuer in deinen rechnungen ausschreiben und man ist bis zu einem bestimmten betrag von der umsatzsteuer befreit (das ist sehr grob ausgedrückt hierzu nochmal einen profi fragen).

ach ja kleinunternehmer und gewerbe sind zwei paar schuhe und wenn ihr keinen shop aufmachen wollt, ist gewerbe erstmal uninteressant für illustratoren. das nur so am rande.


soviel fürs erste von mir.

gruß
marek

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Beitrag von wueste » 31. Mär 2011, 22:12

http://www.amazon.de/Parcours-Existenzg ... 034&sr=8-1

Da steht alles drin was man für den Anfang wissen muss … Kleinunternehmer oder Gewerbe, Mwst., steuerliche Erfassung, Künstlersozialkasse, Umsatzsteuererklärung und und und …

Kann auf Anfrage auch eine alte Auflage mit samt PDF Vordrucken mit Hilfekommenaren fürs Finnanzamt zur Verfügung stellen. Ist aber von 2006 … da war das was jetzt als Buch vertrieben wird noch Kostenlos als PDF bei der FH Offenbach runterladbar.

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Tsukikage
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Beitrag von Tsukikage » 8. Apr 2011, 13:15

ich glaube, diese steuerfreie grenze, die ihr meint, liegt bei 17.500 € pro jahr.
Tsukikage's persönlicher Schau-in-den-Raum:
http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... 8b4ad0e3dd

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Beitrag von MartinH. » 8. Apr 2011, 14:49

das ist afaik die grenze für die kleinunternehmer regelung zur umsatzsteuerbefreiung. nicht mit einer "steuerfreigrenze" verwechseln. die ist glaub ich im bereich ~7000,-

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Beitrag von weasel » 26. Apr 2011, 08:50

Als Zivi nicht vergessen, dass eine Nebentätigkeit genehmigt werden muss.
Hier nochmal der ganze Artikel §33
§ 33 Nebentätigkeit
(1) Der Dienstleistende bedarf zur Ausübung einer Nebentätigkeit der Genehmigung; diese darf nur versagt werden, wenn die Nebentätigkeit die Dienstleistung gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft.
(2) Keiner Genehmigung bedarf die Verwaltung eigenen oder der eigenen Nutznießung unterliegenden Vermögens sowie eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit. Diese Tätigkeiten können untersagt werden, soweit sie die Dienstleistung gefährden oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderlaufen.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ersdi ... 00960.html)

Ich weiß nicht ob das unter eine künstlerische Tätigkeit zählt. Daher würde ich es in jedem Fall mit deinem Vorgesetzten absprechen, bevor du später (zB dann bei der Steuererklärung) Probleme bekommst.

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Beitrag von trollking » 29. Mai 2011, 18:18

Hallo,vielleicht ist ja dieser Link in Sachen Urheberrechte für Euch interessant !?

http://www.bildkunst.de
Was wäre diese Welt ohne unsere Fanatsie !

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Kobar
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Beitrag von Kobar » 29. Mai 2011, 18:31

Nun würde mich aber mal interessieren, was bei euch rausgekommen ist?

(Hast du den Link zu deiner Homepage entfernt?)
"Ratschläge erhalten sie von Mikes Großvater, der aus dem Jenseits per Hologramm mit ihnen kommuniziert."

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